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Keine Haftung fuer offenes WLAN

Eine erfreuliche Nachricht für Freifunker ist die Korrektur eines Urteils zu offenen Wlans des Landgerichts Frankfurt. Wie heise.de berichtet schränkte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt "in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil der Vorinstanz auf."

Mehr dazu im Freifunk Blog

In der Landesrechtsprechungsdatenbank kann man nach dem Aktenzeichen zur Entscheidung suchen.
Aktenzeichen: 11 U 52/07